Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wurde vom Parlament gewählt.
2013 wurde der Präsident erstmals direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt
5 Jahre, Wiederwahl ist einmal möglich. Der Präsident ernennt oder
enthebt den Ministerpräsidenten und weitere Regierungsmitglieder. In bestimmten
Krisensituationen kann er das Abgeordnetenhaus auflösen.
Im Legislativverfahren verfügt der Präsident über ein suspensives
Veto und kann so einen Gesetzesentwurf an das Parlament zurückleiten. Der
Präsident kann ebenfalls Strafen erlassen oder mildern, des Weiteren anordnen,
ein Strafverfahren einzustellen beziehungsweise nicht einzuleiten. Zusammen
mit dem Senat ernennt er die Verfassungsrichter. Der Präsident kann nicht
strafrechtlich verfolgt werden und er trägt von Amts wegen keine Verantwortung.
Das Abgeordnetenhaus wird aus Listenkandidaten nach Verhältniswahlrecht gewählt. Es gibt eine Sperrklausel von 5 % für Parteien. Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten, die mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Die Legislaturperiode beträgt 4 Jahre.
Der Senat wird aus wahlkreisbezogenen Kandidaten durch eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen. Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen (und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren. Die Legislaturperiode eines Senators beträgt 6 Jahre. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils ein Drittel der Wahlkreise die Wahl bestreitet. Als Wahlkandidaten treten oft bekannte oder honorige Personen des öffentlichen Lebens auf.
Stimmt der Senat einem Gesetz nicht zu, muss es von der Abgeordnetenkammer mit der Mehrheit aller Abgeordneten wieder gebilligt werden. Die Zustimmung des Senats wird lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und der Wahlgesetze benötigt. Außerdem beteiligt sich der Senat an der Präsidentenwahl. In alleiniger Verantwortung bestätigt der Senat die von dem Präsidenten ernannten Verfassungsrichter.
Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und einem vierstufigen Gerichtssystem, in dem den zwei obersten Gerichten (für Verwaltungssachen und Übriges) drei weitere Instanzen untergeordnet sind.
In der Exekutive unterstehen der Regierung und deren zentralen Behörden 14 Regionen, (tschechisch: kraje) darunter die Landkreise (okresy) und darunter die Kommunen (obce).
Seit dem 21. Dezember 2007 entfallen aufgrund des Schengener Abkommens alle Grenzkontrollen zu den vier Nachbarländern Tschechiens.
Am 1. Januar 2009 übernahm die Tschechische Republik unter Ministerpräsident Mirek Topolánek zum ersten Mal die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Diese tschechische Ratspräsidentschaft ist vor allem vom Kampf gegen die weltweite Finanzkrise geprägt.
Tschechische Republik - Wirtschaft
Die tschechische Ökonomie gehörte im Rahmen des ehemaligen
kommunistischen Ostblockes zu den am meisten entwickelten. Heute bildet die
Mehrheit des Bruttoinlandsproduktes der Dienstleistungssektor. Bedeutsam sind
ebenfalls ausländische Investitionen, die die Zusammensetzung der tschechischen
Industrie ändern. Den größten Teil der Industrie bildet die
Produktion der modernen Industrieanlagen und der Industriekomplexe, die überwiegend
für Westeuropa und hochentwickelte Staaten der Welt bestimmt sind. Zu den
größten Betrieben in Tschechien gehört koda-Auto, das
den wesentlichen Teil des tschechischen Exportes bildet. Im Industriebereich
überwiegen die Maschinen-, Lebensmittel- und Holzindustrie, weiter chemische,
petrochemische und pharmazeutische Industrie, Glas- und Keramikerzeugung und
Glaserei.
Während der sozialistischen Zeit hatte die Tschechoslowakei als Wirtschaftsform
die Zentralverwaltungswirtschaft und war wie viele Ostblockstaaten im RGW, einer
Analogie zur EWG, eingegliedert. In den 1990er Jahren wurde die Wirtschaft privatisiert.
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